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Unsere Partneranwälte sind auf die Vertretung von Arbeitnehmern spezialisiert und verfügen über langjährige Expertise auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Unsere Partneranwälte werden selbstverständlich versuchen die bestmögliche Abfindung für Sie zu erzielen.
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Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen sich dagegen wehren? Sie möchten eine angemessene Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes erhalten? Sie brauchen einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt (oder eine Rechtsanwältin), der Ihre Interessen vertritt? Dann sind Sie bei uns richtig! Unsere Partneranwälte für Arbeitsrecht haben sich auf Kündigungsschutzklagen und Abfindungszahlungen spezialisiert.
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Sollten Sie mithilfe unseres Online-Kündigungsschutzchecks herausgefunden haben, dass Ihre Angelegenheit Aussicht auf eine Abfindung hat, bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch mit einem unserer Partneranwälte an.
Unsere Partneranwälte sind Experten für Arbeitsrecht und haben sich auf Kündigungsschutzklagen und Abfindungszahlungen spezialisiert. Sie verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchführung von Kündigungsschutzklagen.
Unsere Partneranwälte setzen sich für Ihre Rechte ein und verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich oder vor Gericht. Unsere Partneranwälte streben immer eine gütliche Einigung an, die Ihren Interessen entspricht.
Kontaktieren Sie uns noch heute in Ihrer Kündigungsschutzangelegenheit und vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin zur Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten Ihrer Klage.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Bei der Vergütung richten sich unsere Partneranwälte grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Für die Höhe der Gebühren ist der Gegenstandswert maßgeblich. Bei Kündigungen ist dies der Bruttoverdienst einschließlich Zulagen etc., den Sie in drei Monaten (Quartal) erzielen.
Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen übernimmt diese in der Regel die Kosten. Bis auf eine eventuell vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung in Ihrem Versicherungsvertrag fallen dann für Sie keine Kosten an.
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, holen unsere Partneranwälte für Sie kostenlos die Deckungszusage ein. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Unsere Partneranwälte sind in der Regel Fachanwälte für Arbeitsrecht und verfügen über eine sehr hohe fachliche Spezialisierung im Arbeitsrecht und weitergehende Kenntnisse und Fähigkeiten als Anwälte, die sich nicht auf das Fachgebiet Arbeitsrecht spezialisiert haben. Bei komplexen Sachverhalten oder Fällen erlauben sich unsere Partneranwälte im Einzelfall eine schriftliche Vergütungsvereinbarung mit Ihnen zu schließen. Dies wird jedoch im Voraus mit Ihnen besprochen.
Wie hoch ist Ihre mögliche Abfindung?
Zur Einschätzung Ihrer Erfolgschancen beantworten Sie bitte nachfolgende Fragen:
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