Häufig gestellte Fragen.
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Die Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Mittel, das Arbeitnehmern in Deutschland zur Verfügung steht, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre Kündigung ungerechtfertigt war. Sie können vor dem Arbeitsgericht eine Klage einreichen, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen und gegebenenfalls eine Abfindung oder die Wiedereinstellung zu beantragen.
Um festzustellen, ob in Ihrer Kündigung der Kündigungsschutz greift, empfehlen wir, den Freshly Fired Online-Kündigungsschutzscheck zu verwenden. Dieser Service bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Kündigung. Sollten die rechtlichen Anforderungen erfüllt sein, sollten sie schnellstmöglich einen Telefontermin vereinbaren, damit keine wichtigen Fristen verstreichen.
Eine Drei-Wochenfrist ist zu beachten. Drei Wochen ab Zugang der Kündigung muss eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden, sonst ist die Kündigung wirksam.
Ja, zum Beispiel für Schwangere, Behinderte, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 aufweisen oder Personen die Behinderten gleichgestellt sind, Mütter und Väter in Elternzeit, Betriebsratsmitglieder, Datenschutzbeauftragte etc.
Ja, eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung.
Nein, eine Kündigung kann nicht mündlich oder per E-Mail erfolgen. Das wäre unwirksam. Nach § 623 BGB muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen. Das heißt, sie muss auf Papier geschrieben und von dem Kündigenden eigenhändig unterschrieben sein. Eine elektronische Form, wie zum Beispiel eine E-Mail, ein Fax, eine SMS oder eine WhatsApp-Nachricht, genügt nicht. Das Schriftform-erfordernis ist zwingend und kann nicht durch eine Vereinbarung aufgehoben werden.
Nein, die persönlichen Daten, die sie im Freshly Fired Online-Kündigungsschutzscheck angeben, werden weder weiter verarbeitet noch gespeichert. Beim Neuladen der Seite gehen alle im Online-Kündigungscheck eingegebenen Daten sofort verloren.