Lohnt sich das?
Bei der Vergütung richten sich unsere Partneranwälte grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Für die Höhe der Gebühren ist der Gegenstandswert maßgeblich. Bei Kündigungen ist dies der Bruttoverdienst einschließlich Zulagen etc., den Sie in drei Monaten (Quartal) erzielen.
Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen übernimmt diese in der Regel die Kosten. Bis auf eine eventuell vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung in Ihrem Versicherungsvertrag fallen dann für Sie keine Kosten an.
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, holen unsere Partneranwälte für Sie kostenlos die Deckungszusage ein. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Unsere Partneranwälte sind in der Regel Fachanwälte für Arbeitsrecht und verfügen über eine sehr hohe fachliche Spezialisierung im Arbeitsrecht und weitergehende Kenntnisse und Fähigkeiten als Anwälte, die sich nicht auf das Fachgebiet Arbeitsrecht spezialisiert haben. Bei komplexen Sachverhalten oder Fällen erlauben sich unsere Partneranwälte im Einzelfall eine schriftliche Vergütungsvereinbarung mit Ihnen zu schließen. Dies wird jedoch im Voraus mit Ihnen besprochen.